Amt für Fischereiverwaltung und FischzuchtFischereibedingungen für die Saison 2005Angelmöglichkeit besteht in der Homming in den Gemeinden Zimmernett, Forellenloch, Gepardingen und in der Stadt Hommingberg. Ab der Saison 2005 gelten für alle Streckenbereiche einheitliche Bedingungen: 1. Die Fischereisaison beginnt am 08. April und endet am 14. Oktober. 2. Das Fischen ist ab 04:30 erlaubt. 3. An Gäste darf ein Tageserlaubnisschein nur ausgestellt werden, soweit er in einem anerkannten Beherbergungsbetrieb mindestens 2 Übernachtungen gebucht hat. Lediglich für den Tag der Abreise darf kein Erlaubnisschein ausgestellt werden. 4. Tageserlaubnisscheine werden wie bisher von den Beherbergungsbetrieben der vorgenannten Gemeinden ausgestellt. Das Entgelt für den Tageserlaubnisschein beträgt 12,00 EUR. 5. Das tägliche Fangergebnis ist auf 4 Edelfische (Forellen und Äschen), jedoch nur 2 Hommingberger Gepardenforellen begrenzt. Bei Inbesitznahme des 4. Edelfisches und/oder der 2. Hommingberger Gepardenforelle ist die Fischerei unverzüglich zu beenden. 6. Ein gefangener Fisch der das Mindestmaß erreicht hat und sich nicht in der Artenschonzeit befindet darf nicht mehr in die Homming zurückgesetzt werden. 7. Der Fang und die Mitnahme von Weißfischen unterliegt keiner Beschränkung 8. Die Fischerei darf nur mit der künstlichen Fliege (Trocken- und Nassfliege sowie Nymphe) mit Schonhaken ausgeübt werden. Der Streamer ist verboten. 9. Ein gezieltes Fischen auf noch in der Schonzeit befindliche Fische, als auch auf untermaßige Fische allgemein, ist nicht zulässig. Voraussetzung für den Erwerb des Erlaubnisscheines ist der Besitz eines gültigen Bundesfischereischeines. Ausländische Gäste erhalten ohne Nachweis einer Fischereiprüfung den Bundesfischereischein im Rathaus der Stadt Hommingberg gegen Vorlage eines Passfotos. Die Kosten für die Ausstellung des Bundesfischereischeines betragen
1 Jahr Gültigkeit: 11,00 EUR
Fischarten: Forellen, Äsche, Weißfische
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