Stadt Hommingberg

Ordnungsamt

Gewerbemeldung

Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht. Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung vorgeschrieben.

Die Gewerbemeldung kann persönlich in der Gewerbemeldestelle, Altes Rathaus, Zimmer 216, oder schriftlich per Vordruck erfolgen. Es ist auch möglich, sich bei diesem Vorgang vertreten zu lassen. Hierzu benötigt der Vertreter eine schriftliche Vollmacht zur Vorlage bei der Gewerbemeldestelle.

Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und - ummeldungen wie z.B. Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion, etc. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muß genau bezeichnet sein.

Wenn der Vordruck bereits vollständig ausgefüllt und mit den weiteren erforderlichen Unterlagen versehen bei der Gewerbemeldestelle abgegeben wird, verkürzt sich auch die Bearbeitungszeit.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gewerbeanmeldung und -ummeldung
  • Kopie des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU): Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
  • Bei juristischen Personen: Bei Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges.
  • Bei in Gründung befindlichen Firmen ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftervertrag
  • Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug und ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftervertrag über die Verlegung oder die bereits erfolgte Eintragung in das neue Handelsregister als unbeglaubigte Kopie.
  • Bei ausländischen juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben: Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.

Gewerbeabmeldung

Ausgefüllte Abmeldung ohne weitere Anlagen

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes. Gebühren

Die Gewerbemeldestelle ist montags bis freitags von 08.00 - 12.30 Uhr geöffnet. Gewerbemeldungen per E-Mail sind wegen der fehlenden Unterschrift nicht zulässig