OrdnungsamtGewerbemeldungJeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht. Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung vorgeschrieben. Die Gewerbemeldung kann persönlich in der Gewerbemeldestelle, Altes Rathaus, Zimmer 216, oder schriftlich per Vordruck erfolgen. Es ist auch möglich, sich bei diesem Vorgang vertreten zu lassen. Hierzu benötigt der Vertreter eine schriftliche Vollmacht zur Vorlage bei der Gewerbemeldestelle. Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und - ummeldungen wie z.B. Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion, etc. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muß genau bezeichnet sein. Wenn der Vordruck bereits vollständig ausgefüllt und mit den weiteren erforderlichen Unterlagen versehen bei der Gewerbemeldestelle abgegeben wird, verkürzt sich auch die Bearbeitungszeit. Welche Unterlagen werden benötigt?Gewerbeanmeldung und -ummeldung
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale. GewerbeabmeldungAusgefüllte Abmeldung ohne weitere Anlagen Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes. Gebühren Die Gewerbemeldestelle ist montags bis freitags von 08.00 - 12.30 Uhr geöffnet. Gewerbemeldungen per E-Mail sind wegen der fehlenden Unterschrift nicht zulässig |
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