Stadt Hommingberg

Nutzungsbedingungen für Subdomains

Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hommingberg vom 18. Juni 1998 gewährt die Stadt Hommingberg auf Antrag und bis auf Widerruf das Recht, eigene Websites unter einer sogenannten "Subdomain" unter der Domain "stadt-hommingberg.de" zu publizieren. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Bei dem Antragsteller muss es sich um eine in Hommingberg ansässige natürliche oder juristische Person handeln.
  • Der Inhalt der publizierten Seiten darf nicht gegen geltende Gesetze und Vorschriften, sowie gegen die guten Sitten verstossen.
  • Die Seiten müssen über ein Impressum gemäss den Vorgaben des Telekommunikationsdienstleistungsgesetz (TKDG) und/oder dem Mediendienstestaatsvertrag genügen.
  • Auf den Seiten müssen an geeigneter Stelle Hinweise darauf zu finden sein, dass es sich nicht um die offiziellen Seiten der Stadt Hommingberg handelt. Der Begriff "Stadt Hommingberg" muss hierbei mit einem Link auf "http://www.stadt-hommingberg.de" unterlegt sein.
  • Die Nutzung einer solchen "subdomain" ist bis auf weiteres gebührenfrei.
  • Die Verwaltung der Stadt Hommingberg behält sich das Recht vor, aufgrund einer geänderten Beschlusslage des Rates der Stadt Hommingberg diese Nutzungsbedingungen jederzeit teilweise oder zur Gänze zu ändern oder als nichtig zu erklären.
  • Die Erlaubnis zur Nutzung einer "subdomain" erlischt in jedem Fall an dem Tage, an dem der Wohnsitz oder der Firmensitz des Antragstellers in Hommingberg abgemeldet wird.

Bisherige Nutzer

Folgende Bürger, Firmen, Organisationen und Gruppen haben dieses Angebot angenommen:

Brauereiausschank Philipp und Pizzeria da Paolo betreiben Seiten unter eigener Domain.

Stand Juni 2012